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Bezeichnung:
Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Teaser

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

16.09.2020

Zuständigkeiten

Stelle:
Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Postadresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Telefon:
06074 8180-0
Fax:
06074 8180-1918
Personen:
Herr Demmert
Frau Kulig
Frau Albert
Frau Gaubatz
Frau Kling
Frau Scherping
Frau Susemichel
Frau Wilzbach
Frau Witte

Mitarbeiter

Anrede:
Frau
Name:
Albert
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Raum:
0.B.24
Telefon:
06074 8180-0
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Gaubatz
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Raum:
0.B.24
Telefon:
06074 8180-0
Anrede:
Frau
Name:
Kling
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Raum:
0.B.26
Telefon:
06074 8180-0
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Scherping
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Raum:
0.B.28
Telefon:
06074 8180-0
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Witte
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ)
Raum:
0.B.26
Telefon:
06074 8180-0
E-Mail über Kontaktformular: