Bezeichnung:
Ratten melden
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Zuständigkeiten
Stelle:
Stadt Neu-Isenburg - Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde
Postadresse:
Hugenottenllee 53
63263 Neu-Isenburg
63263 Neu-Isenburg
Telefon:
06102 241-300
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hugenottenalle:
Bus: 51
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte: