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Bezeichnung:
Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine, formlos

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

Landeskartellbehörde
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Sonderrufnummern; Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Zuständigkeiten

Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Landeskartellbehörde
Postadresse:
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Bemerkung: Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Telefon:
+49 611 815-0
Fax:
+49 611 815-22 30
Webadresse: