Bezeichnung:
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan (Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum)
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Teaser
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde der Landkreise, der kreisfreien Städte oder der großen kreisangehörigen Städte
- Registrierung der Unterlagen
- Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
- Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
Voraussetzungen
- das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
- die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
- das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Welche Gebühren fallen an?
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Bearbeitungsdauer
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Anträge / Formulare
- kein vom Bund/Land vorgegebener Vordruck
- von den zuständigen Behörden selbst entwickelte Formulare sind zu erfragen
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.08.2020
Zuständigkeiten
Stelle:
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Postadresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Telefon:
06074 8180-4344
Fax:
06074 8180-4932
Webadresse:
Karte:
Personen:
Frau Bender
Herr Brehm
Frau Brunnhardt
Frau Hildebrand-Pieri
Frau Hübner
Frau Ley
Richter
Frau Rudolf
Frau Wenzel-Masal
Herr Brehm
Frau Brunnhardt
Frau Hildebrand-Pieri
Frau Hübner
Frau Ley
Richter
Frau Rudolf
Frau Wenzel-Masal
Mitarbeiter
Name:
Richter
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Raum:
3.D.31
Telefon:
06074 8180-4402
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Bender
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Raum:
3.D.31
Telefon:
06074 8180-4336
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Hübner
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Raum:
3.D.29
Telefon:
06074 8180-4337
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Ley
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Raum:
3.D.29
Telefon:
06074 8180-4355
E-Mail über Kontaktformular: