Leben
Kultur & Freizeit
Wirtschaft
Bürgerservice
Navigation
Leben und Wohnen
Online Anmeldeverfahren Kinderbetreuung Kinder & Jugend Schulen Frauen Senioren Integration Gesundheit Glaubensgemeinschaften Klima und Energie Umwelt und Natur Stadt und Geschichte Bauen und Verkehr Ehrenamt
Navigation
Kultur und Freizeit
Kultur und Kunst Veranstaltungskalender Hugenottenhalle Bürgerhaus Zeppelinheim Stadtteilzentrum West Museen Stadtbibliothek Sehenswürdigkeiten & Stadtführungen Sport Vereine Gastronomie Hotels Fairtrade & Einkaufen
Navigation
Bürgerservice
Stellenangebote Rathauspresse Adressen von A-Z Dienstleistungen von A-Z Verwaltung im Rathaus Online-Service Karriere und Ausbildung Bürgeramt Wahlen
Navigation
Bürgerservice
Schöffenwahl 2023 Ehrenamt in einem Wahlvorstand Wahlergebnisse aus Neu-Isenburg (Historie)
Navigation
Bürgerservice
Wahlergebnisse Europawahlen Wahlergebnisse Bundestagswahlen Wahlergebnisse Landtagswahlen Wahlergebnisse Kommunalwahlen Wahlergebnisse Bürgermeister/in Wahlergebnisse Ausländerbeirat
Nächste Wahltermine Kontakt
Standesamt Kommunalpolitik Haushalt Stadtwerke DLB GeWoBau Abfallkalender Feuerwehr Intranet Anmeldung
Bezeichnung:
Gebäudeeinmessung anfragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Eigentum an Grund und Boden unterliegt der staatlichen Gewährleistung. Aus diesem Grund führen die hessischen Ämter für Bodenmanagement zum landesweiten Nachweis aller Grundstücke und Gebäude ein Liegenschaftskataster, in dem die Grundstücksgrenzen und die Gebäudegrundrisse auf der Basis örtlicher Vermessungen in hoher Qualität und Genauigkeit dokumentiert sind. Das Liegenschaftskataster dient somit auch dem Schutz Ihrer persönlichen Eigentumsrechte.

Damit die Ämter für Bodenmanagement den Gebäudenachweis im Liegenschaftskataster stets auf dem neuesten Stand halten können, hat der Gesetzgeber die Eigentümerinnen und Eigentümer von neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäuden verpflichtet, eine dazu befugte Vermessungsstelle (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Amt für Bodenmanagement) mit der kostenpflichtigen Einmessung zu beauftragen. Die beauftragte Vermessungsstelle leitet zu diesem Zweck ein entsprechendes Verfahren ein.

Ist der Rohbau fertig gestellt und die Gebäudeeinmessung trotz einer schriftlichen Aufforderung nicht in Auftrag gegeben worden, sind die Vermessungsstellen berechtigt, auch ohne Auftrag (von Amts wegen) tätig zu werden und die Kosten den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern in Rechnung zu stellen. Die Vermessungsstellen sind gehalten, ein Gebäudeeinmessungsverfahren von Amts wegen auch ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer einzuleiten, wenn sie auf dem betreffenden Grundstück bereits eine andere Vermessung auf Antrag auszuführen haben oder das betroffene Gebäude in einer von ihnen zu fertigenden Bauvorlage darzustellen ist

Teaser

Wenn ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändern wurde, besteht die gesetzliche Verpflichtung, bis zur Fertigstellung des Rohbaus, eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen.

Verfahrensablauf

  • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung und auf Wunsch eine Kostenschätzung.
  • Vorbereitung und Abstimmung eines Vermessungstermins.
  • Durchführung der Gebäudeeinmessung vor Ort.
  • Kostenfestsetzung der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsstelle.
  • Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster.
  • Kostenfestsetzung der Übernahme in das Liegenschaftskataster durch das Amt für Bodenmanagement.
  • Übersendung der Information über die Fortführung des Nachweises der Gebäude im Liegenschaftskataster und einer aktuellen Ausgabe der Liegenschaftskarte

An wen muss ich mich wenden?

Gebäudeeinmessungen führen die im Lande Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.

Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Beauftragung einer Gebäudeeinmessung nicht fristgerecht bis zur Fertigstellung des Rohbaus nachkommen, können diese Stellen nach vorheriger Aufforderung und dem Verstreichen einer Frist von 21 Tagen auch ohne Auftrag (d.h. von Amts wegen) tätig werden.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Gebäudeeinmessung stellen, wenn Sie:

  • Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer
  • oder vom obigen Personenkreis bevollmächtigt sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Fall der Antragsbevollmächtigung:

  • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Im Fall, dass die Kosten von einem Dritten übernommen werden:

  • Kostenübernahmeerklärung

Welche Gebühren fallen an?

Bemerkung: Die Kosten werden von allen Vermessungsstellen einheitlich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben.

Für die Übernahme der Vermessungsergebnisse ins Liegenschaftskataster fallen zusätzliche Kosten an.

Die Höhe der Gebühren werden in Abhängigkeit des Wertes des Gebäudes oder der baulichen Veränderung (Rohbausumme) ermittelt

Welche Fristen muss ich beachten?

Bis zur Fertigstellung des Rohbaus ist eine Gebäudeeinmessung zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 8 Monate.

Rechtsbehelf

Klage gegen den Kostenbescheid

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bemerkungen

Einmessungen von Gebäuden, deren Rohbaufertigstellung nachweislich vor Inkrafttreten des Hessischen Katastergesetzes vom 01.01.1956 erfolgt ist, sind kostenfrei.

Urheber

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Fachlich freigegeben am

28.06.2022

Zuständigkeiten

Stelle:
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Postadresse:
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefon:
+49 611 535-8100
Fax:
+49 611 327605392
Öffnungszeiten:

+++ Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.+++

Öffnungszeiten

Öffnungszeit des Kundenservice für persönlichen Kontakt:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung