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Dienstleistungen von A-Z

Bezeichnung:
Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Personenstandsbücher und Standesregister aus Gebieten, in denen ein deutscher Standesbeamter nicht mehr tätig ist, werden von dem Standesamt I in Berlin geführt.

Eheurkunden werden auf Antrag denjenigen Personen erteilt, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Haben Sie im Ausland geheiratet, müssen Sie die Ausstellung der Eheurkunde bei der ausländischen Stelle beantragen, vor der Sie die Ehe geschlossen haben.

Teaser

Das Standesamt I in Berlin stellt Eheurkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten aus, sofern diese erhalten sind.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) und zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Ist das Standesamt I in Berlin zuständig, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Beantragen Sie die Ausstellung einer Eheurkunde im Ausland, ist das dortige Recht maßgeblich.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Anträge / Formulare

Diverse (Kommunalabhängig)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

29.11.2022
Zuständig für:
Neu-Isenburg
Leistung:
Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet
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