Leben
Kultur & Freizeit
Wirtschaft
Bürgerservice
Navigation
Leben und Wohnen
Online Anmeldeverfahren Kinderbetreuung Kinder & Jugend Frauen Senioren Integration Klima und Energie Umwelt und Natur Bauen und Mobilität Stadt und Geschichte Ehrenamt
Navigation
Kultur und Freizeit
Veranstaltungskalender Veranstaltungsorte Kultur und Kunst Museen Stadtbibliothek Sport Sehenswürdigkeiten & Stadtführungen Vereine Gastronomie Hotels Fairtrade & Einkaufen
Navigation
Bürgerservice
Stellenangebote Rathauspresse Adressen von A-Z Dienstleistungen von A-Z Verwaltung im Rathaus Online-Service Karriere und Ausbildung Bürgeramt Wahlen
Navigation
Bürgerservice
Ehrenamt in einem Wahlvorstand Landtagswahl 2023 Wahlergebnisse aus Neu-Isenburg (Historie)
Navigation
Bürgerservice
Wahlergebnisse Europawahlen Wahlergebnisse Bundestagswahlen Wahlergebnisse Landtagswahlen Wahlergebnisse Kommunalwahlen Wahlergebnisse Bürgermeister/in Wahlergebnisse Ausländerbeirat
Nächste Wahltermine Kontakt
Standesamt Kommunalpolitik Haushalt Stadtwerke DLB GeWoBau Abfallkalender Feuerwehr Intranet Anmeldung

Dienstleistungen von A-Z

Bezeichnung:
Wohnungsbauförderung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

  • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
  • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mietwohnungsbauförderung

Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
 

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
 

Voraussetzungen

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
  • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Zuständig für:
Neu-Isenburg
Leistung:
Wohnungsbauförderung