Bezeichnung:
Veränderungssperren nach § 34 des Hessischen Straßengesetzes
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeiten
Stelle:
Stadt Neu-Isenburg - Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde
Postadresse:
Hugenottenllee 53
63263 Neu-Isenburg
63263 Neu-Isenburg
Telefon:
06102 241-300
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hugenottenalle:
Bus: 51
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte: