Leistungsbeschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.
Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Zuständigkeiten
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
06074 8180-3355
Herr Eibisch
Frau Indorf
Frau Kraus
Frau Lauer
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Frau Seibt
Herr Sindl
Herr Steinheimer
Herr Uran
Frau Weiß
Frau Weiß
Frau Abu Shehab
Frau Ahmad
Frau Amft
Frau Baron
Frau El Achak
Frau Gotta
Frau Graf
Frau Griebel
Herr Hagedorn
Frau Hamidi
Hatami
Frau Heeg
Frau Huber
Frau Ihrig
Frau Kares
Herr Lapp
Herr Laqziz
Frau Luchs
Frau Mantel
Frau Moghadam
Frau Mohammadi
Frau Müller
Frau Nebilir
Frau Oberst-Strippelmann
Frau Odebrecht
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rudnick
Frau Rück
Frau Rushanski
Frau Schnaubert
Frau Seigfried
Frau Seminara
Frau Spoden
Frau Whitley
Frau Winheim
Frau Wohlfarth
Frau Yildirim
Mitarbeiter
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
06074 8180-3305
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