Leistungsbeschreibung
Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger kommen, zum Beispiel über
- den Anschluss an das Versorgungsnetz,
- die Anschlussnutzung,
- die Belieferung mit Energie,
- die Messung der Energie.
Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, beschweren Sie sich als Erstes direkt bei dem betreffenden Versorger.
Verfahrensablauf
- Beschweren Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) oder telefonisch (auch mündlich im Kundencenter) bei Ihrem Energieversorger.
- Das Versorgungsunternehmen prüft den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter.
- Trägt die Antwort des Energieversorgers aus Ihrer Sicht nicht zur Lösung bei, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Hinweis: Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.
Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren Energieversorger
Welche Gebühren fallen an?
Die Beschwerde ist für Sie kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Eingang Ihrer Beschwerde hat Ihr Energieversorger 4 Wochen Zeit, sich schriftlich zu äußern.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung