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Dienstleistungen von A-Z

Bezeichnung:
Denkmalgeschützte Gesamtanlagen - Veränderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen weitgehend zu erhalten. Für Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen benötigen Sie daher eine denkmalrechtliche Genehmigung.*

Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, deren Erscheinungsbild zu erhalten ein besonderes öffentliches Interesse darstellt. Das betrifft vor allem Straßen-, Platz- und Ortsbilder.

Bei beabsichtigten Veränderungen an dem geschützten Bild einer Gesamtanlage benötigen Sie die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.

Verfahrensablauf

Bei Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie einen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. Mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt an Ihrer Stelle die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Untere Bauaufsichtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Benötigen Sie keine baurechtliche Genehmigung, müssen Sie die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragen. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Die Denkmalschutzbehörde hört vor ihrer Entscheidung die betroffene Gemeinde an.

Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und entscheiden in eigenem Ermessen.

An wen muss ich mich wenden?

  • wenn eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist: die untere Bauaufsichtsbehörde
    Untere Bauaufsichtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
  • wenn keine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist: die untere Denkmalschutzbehörde
    Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind:

  • die Veränderung beeinträchtigt das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend oder
  • überwiegende Gründe des Gemeinwohls müssen berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

  • Lageplan des Objekts
  • Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Objekts
  • detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details oder
  • Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten (z.B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie)
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung – Bauüberhang – Baufertigstellung oder Abgang – Abriss – Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, entstehen Gebühren. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine gesetzlichen Fristen innerhalb derer Sie die Genehmigung beantragen müssen. Sie dürfen jedoch erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Sie keine Baugenehmigung benötigen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

28.01.2013

Zuständigkeiten

Stelle:
Kreis Offenbach - Fachdienst Bauaufsicht - Untere Denkmalschutzbehörde
Postadresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Telefon:
06074 8180-4344
Fax:
06074 8180-4932
Personen:
Frau Kroemer
Frau Maier
Frau Weber
Frau Macchiarella

Mitarbeiter

Anrede:
Frau
Name:
Kroemer
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Raum:
3.C.30
Telefon:
06074 8180-4347
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Macchiarella
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Raum:
3.C.27
Telefon:
06074 8180-4324
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Maier
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Raum:
3.C.29
Telefon:
06074 8180-4332
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Weber
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Raum:
3.C.30
Telefon:
06074 8180-4346
E-Mail über Kontaktformular: