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Dienstleistungen von A-Z

Bezeichnung:
Sonderrufnummern: Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Aufsichtstätigkeit über die bundesunmittelbaren Kranken-, Pflegekassen, die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn – See und das Mutterschaftsgeld.

 

Die Telefonzentrale des BVA informiert Sie über diese Zuständigkeiten und nimmt Weiterleitungen in die Fachbereiche vor.

An wen muss ich mich wenden?

Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes

Tel.: +49 228 619-0

 

Mo 9:00 – 15:00 Uhr

Di 9:00 – 15:00 Uhr

Mi 9:00 – 15:00 Uhr

Do 9:00 – 15:00 Uhr

Fr 9:00 – 14:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee  38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail:  poststelle@bva.de

Weiterführende Informationen

Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:

  • die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
  • Rentenkontoklärungen
  • personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
  • private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
  • Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen

Fachlich freigegeben durch

Bundesversicherungsamt - keine aktuelle fachliche Freigabe

Zuständig für:
Neu-Isenburg
Leistung:
Sonderrufnummern: Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
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