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Bezeichnung:
Umzugskosten für Landesbedienstete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

Voraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 

Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.11.2016

Zuständigkeiten

Stelle:
Hessische Bezügestelle
Postadresse:
Friedrich Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
(Bemerkung: Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage")
Postfach:
Postfach 10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt
Telefon:
+49 561 1008-0
Fax:
+49 561 1008-1201
Öffnungszeiten:


Sprechzeiten

Mo - Do   9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Fr            9:00 - 12:00 Uhr

Hessische Bezügestelle Kassel