Dienstleistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.
Verfahrensablauf
Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.
Rechtsgrundlage
Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Bemerkungen
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Versorgungsbezüge.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeiten
34119 Kassel, documenta-Stadt
Außenstelle Wiesbaden - Kreuzberger Ring 58
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
34041 Kassel, documenta-Stadt
Postfach 15 67
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr