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Dienstleistungen von A-Z

Bezeichnung:
Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Teaser

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Waffenbehörde.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

03.11.2021

Zuständigkeiten

Stelle:
Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Waffenbehörde
Postadresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Telefon:
06074 8180-5108
06074 8180-5121
06074 8180-5130
06074 8180-5133
Fax:
06074 8180-5914
Personen:
Herr Merget
Herr Seip

Mitarbeiter

Anrede:
Herr
Name:
Merget
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Raum:
0.C.12
Telefon:
06074 8180-5133
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Herr
Name:
Seip
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Raum:
0.C.14
Telefon:
06074 8180-5121
E-Mail über Kontaktformular: