Bezeichnung:
Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
16.11.2021
Zuständigkeiten
Stelle:
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Postadresse:
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
63263 Neu-Isenburg
Telefon:
06102 241-100
Fax:
06102 241-180
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7.00 Uhr-18.00 Uhr
Sa: 9.00 Uhr-12.00 Uhr
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen.
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte: