Leben
Kultur & Freizeit
Wirtschaft
Bürgerservice
Navigation
Leben und Wohnen
Online Anmeldeverfahren Kinderbetreuung Kinder & Jugend Schulen Frauen Senioren Integration Gesundheit Glaubensgemeinschaften Klima und Energie Umwelt und Natur Stadt und Geschichte Bauen und Verkehr Ehrenamt
Navigation
Kultur und Freizeit
Kultur und Kunst Veranstaltungskalender Hugenottenhalle Bürgerhaus Zeppelinheim Stadtteilzentrum West Museen Stadtbibliothek Sehenswürdigkeiten & Stadtführungen Sport Vereine Gastronomie Hotels Fairtrade & Einkaufen
Navigation
Bürgerservice
Stellenangebote Rathauspresse Adressen von A-Z Dienstleistungen von A-Z Verwaltung im Rathaus Online-Service Karriere und Ausbildung Bürgeramt Wahlen
Navigation
Bürgerservice
Schöffenwahl 2023 Ehrenamt in einem Wahlvorstand Wahlergebnisse aus Neu-Isenburg (Historie)
Navigation
Bürgerservice
Wahlergebnisse Europawahlen Wahlergebnisse Bundestagswahlen Wahlergebnisse Landtagswahlen Wahlergebnisse Kommunalwahlen Wahlergebnisse Bürgermeister/in Wahlergebnisse Ausländerbeirat
Nächste Wahltermine Kontakt
Standesamt Kommunalpolitik Haushalt Stadtwerke DLB GeWoBau Abfallkalender Feuerwehr Intranet Anmeldung
Bezeichnung:
Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.

Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

16.11.2021

Zuständigkeiten

Stelle:
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Postadresse:
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
Telefon:
06102 241-100
Fax:
06102 241-180
Öffnungszeiten:

MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr

FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr

SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

 

Termin online buchen

Bürgeramt
Rollstuhlgerecht:
ja