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Dienstleistungen von A-Z

Bezeichnung:
Handwerksrolleneintragung mit Meisterbrief
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Meisterprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk abgelegt haben und sich selbständig machen wollen, müssen Sie sich vor Beginn der unternehmerischen Betätigung in ein bei Ihrer regional zuständigen Handwerkskammer geführtes Register (Handwerksrolle) eintragen lassen.

In der Handwerksrolle wird neben dem Unternehmensträger (Einzelunternehmer, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person) verzeichnet, wer die Betriebsleitung übernimmt.

Verfügen Sie selbst nicht über eine Meisterprüfung für das zu betreibende oder ein mit ihm verwandtes Handwerk, so können Sie eine Person einstellen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt. In diesem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

Teaser

Wenn Sie erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt haben und selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Meisterprüfung in 

  • dem Handwerk, das Sie ausüben wollen oder 
  • in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Bei Einzelunternehmen: 
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
  • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 
  1. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): 
  • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschaf-terinnen oder vertretungsberechtigten Personen 
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen) 
  • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 
  1. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften, also der Of-fenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen:
  • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschaf-terinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Perso-nen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland: 
      • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaf-ten: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages 
      • sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages 
    • bei ausländischen Rechtsformen:  
      • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesell-schaften, ansonsten 
      • Kopie des Gesellschaftsvertrages 
  • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
  1. Bei juristischen Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haf-tung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), einge-tragene Genossenschaft (eG)): 
  • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Perso-nen 
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters  
    • bei ausländischen Rechtsformen:
      • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 
  • Angaben zur Betriebsleitung: siehe 5. 
  1. Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: 
  • Betriebsleitererklärung 
  • Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit (Kopie des Ar-beitsvertrages) 
  • Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung 
  • Vorlage des Meisterbriefs in Kopie 

Hinweis: Wenn Sie – etwa bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke – eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung mit weiteren unter 5. genannten Unterlagen auch für diese vorlegen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Weiterführende Informationen

Beratung durch Ihre Handwerkskammer – Kontaktdaten der Handwerkskammern
https://www.handwerkskammer.de 
 

Verordnung über verwandte Handwerke
https://www.gesetze-im-internet.de/hwverwdtv/BJNR013550968.htmlim-internet.de/hwverwdtv/BJNR013550968.html
 

Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html

Herausgebende Stelle

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

08.09.2022
Zuständig für:
Neu-Isenburg
Leistung:
Handwerksrolleneintragung mit Meisterbrief
Keine Treffer