Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Teaser
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeiten
63263 Neu-Isenburg
Mo-Fr: 7.00 Uhr-18.00 Uhr
Sa: 9.00 Uhr-12.00 Uhr
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen.