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Dienstleistungen von A-Z

Bezeichnung:
Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

An wen muss ich mich wenden?

Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch
 

Nachbarrecht - Eine Orientierungshilfe
Hessisches Ministerium der Justiz

Streitschlichtung - Schlichten ist besser als Richten
Hessisches Ministerium der Justiz

Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten
(Hessisches Ministerium der Justiz)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

25.09.2018

Zuständigkeiten

Stelle:
Schiedsamt
Postadresse:
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Telefon:
06102 241-752
Fax:
06102 241-241
Öffnungszeiten:

Donnerstag 09:30 - 12:00 Uhr

Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hugenottenallee:
Bus: 51 Zeppelinheim / Gravenbruch
Rollstuhlgerecht:
ja