Bezeichnung:
Behindertenberatung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
26.01.2017
Zuständigkeiten
Stelle:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Postadresse:
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
60439 Frankfurt am Main
(Bemerkung: (im Nordwestzentrum))
Telefon:
+49 69 1567-1
Fax:
+49 69 1567-234
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Karte: