Bezeichnung:
Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
An wen muss ich mich wenden?
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
28.05.2019
Zuständigkeiten
Stelle:
Stadt Neu-Isenburg - Standesamt
Postadresse:
Hugenottenllee 53
63263 Neu-Isenburg
63263 Neu-Isenburg
Telefon:
06102 241-349
Fax:
06102 241-834
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnertag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Fahrstuhl:
ja
Parkplatz:
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hugenottenalle:
Bus: 51
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte: