Dienstleistungen von A-Z
Bezeichnung:
Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
- Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
- Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
- Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
- Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
- Zahl der Ordner,
- voraussichtliche Teilnehmerzahl und
- vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Zuständigkeiten
Stelle:
Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postadresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Fax:
06074 8180-5914
Webadresse:
Karte:
Personen:
Herr Merget
Herr Fromm
Herr Seip
Frau Lehmann
Herr Neumann
Frau Pieper
Frau Wissenbach
Herr Fromm
Herr Seip
Frau Lehmann
Herr Neumann
Frau Pieper
Frau Wissenbach
Mitarbeiter
Anrede:
Herr
Name:
Fromm
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Raum:
0.C.10
Telefon:
06074 8180-5109
E-Mail über Kontaktformular: