Bezeichnung:
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen:
Zuständigkeiten
Stelle:
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Postadresse:
Schulgasse 1
63263 Neu-Isenburg
63263 Neu-Isenburg
Telefon:
06102 241-100
Fax:
06102 241-180
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7.00 Uhr-18.00 Uhr
Sa: 9.00 Uhr-12.00 Uhr
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat kann das Bürgeramt wegen einer Dienstbesprechung zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr seinen Service nur eingeschränkt wahrnehmen.
Rollstuhlgerecht:
ja
Karte: