Bezeichnung:
Waffenbesitzkarte
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Waffenschein
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeiten
Stelle:
Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Waffenbehörde
Postadresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Telefon:
06074 8180-5108
Fax:
06074 8180-5914
Webadresse:
Karte:
Personen:
Herr Merget
Herr Seip
Herr Seip
Mitarbeiter
Anrede:
Herr
Name:
Merget
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Raum:
0.C.12
Telefon:
06074 8180-5133
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Herr
Name:
Seip
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Raum:
0.C.14
Telefon:
06074 8180-5121
E-Mail über Kontaktformular: