Bezeichnung:
Waffenschein
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
An wen muss ich mich wenden?
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeiten
Stelle:
Kreis Offenbach - Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Waffenbehörde
Postadresse:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Telefon:
06074 8180-5108
Fax:
06074 8180-5914
Webadresse:
Karte:
Personen:
Herr Merget
Herr Seip
Herr Seip
Mitarbeiter
Anrede:
Herr
Name:
Merget
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Raum:
0.C.12
Telefon:
06074 8180-5133
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Herr
Name:
Seip
Postanschrift:
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Abteilung:
Fachdienst Kommunalaufsicht, Recht und Ordnungsangelegenheiten - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Raum:
0.C.14
Telefon:
06074 8180-5121
E-Mail über Kontaktformular: