Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Zuständigkeiten
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
Frau Amaadachou
Frau Avci
Frau Ayyoub
Frau Bals
Benes
Herr Clement
Frau Demirdöven
Frau Duman-Diker
Herr Frank
Herr Gunne
Frau Hartmann
Herr Haustein
Herr Hildebrand
Frau Hünert
Frau Husovic
Frau Keßler
Frau Menzel
Herr Neun
Herr Odabas
Frau Pieroth
Frau Reusch
Herr Roth
Frau Rühle
Frau Sado
Frau Saitta
Frau Schäffer
Frau Schmidt
Herr Schmiedemeier
Frau Siebrecht
Frau Sindlinger
Frau Storcksdieck
Frau Treber
Frau Uadeh
Herr Werner
Frau Yancar
Frau Briese
Mitarbeiter
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt
63128 Dietzenbach, Kreisstadt