Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Kreislauf- & Abfallwirtschaft
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.
Zuständigkeiten
63263 Neu-Isenburg
Bürozeiten:
Mo-Do: 07.30 - 16.00 Uhr
Fr: 07.30 - 12.00 Uhr
Wertstoffhof:
Dienstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 18.00 Uhr (April - Oktober)
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (November - März)
Donnerstag: 07.30 - 15.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr