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Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ und die Entscheidungsinstanz, in der die wichtigen Entscheidungen für die Stadt getroffen werden.

Die Stadtverordnetenversammlung

  • berät und entscheidet über alle wichtigen (Verwaltungs-) Angelegenheiten der Stadt
  • berät und entscheidet über ihre ausschließlichen Zuständigkeiten nach der Hessischen Gemeindeordnung u.a. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen (z.B. Haushalts-, Gebührensatzungen, Bebauungspläne)
  • wählt den haupt- u. ehrenamtlichen Magistrat (mit Ausnahme des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin) und kontrolliert den Magistrat einschließlich der Verwaltung.

Die Stadtverordnetenversammlung wird von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 14. März 2021 statt. Für die bestehende Legislaturperiode gehören der Stadtverordnetenversammlung 45 Stadtverordnete an.

Auf Grund des Wahlergebnisses ergab sich folgende Sitzverteilung: 15 Stadtverordnete der CDU-Fraktion, 8 Stadtverordnete der SPD-Fraktion, 3 Stadtverordnete der AfD-Fraktion, 11 Stadtverordnete der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, 4 Stadtverordnete der FDP-Fraktion, 2 Stadtverordnete der Fraktion DIE LINKE und 2 Stadtverordneter der FWG (s. Grafik. Zum Vergrößern, bitte anklicken!).

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten anwesend sind.

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung finden öffentlich und so oft wie es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens alle zwei Monate, statt.