Leben
Kultur & Freizeit
Wirtschaft
Bürgerservice
Navigation
Leben und Wohnen
Online Anmeldeverfahren Kinderbetreuung Kinder & Jugend Frauen Senioren Integration Klima und Energie Umwelt und Natur Bauen und Mobilität Stadt und Geschichte Ehrenamt
Navigation
Kultur und Freizeit
Veranstaltungskalender Veranstaltungsorte Kultur und Kunst Museen Stadtbibliothek Sport Sehenswürdigkeiten & Stadtführungen Vereine Gastronomie Hotels Fairtrade & Einkaufen
Navigation
Bürgerservice
Stellenangebote Rathauspresse Adressen von A-Z Dienstleistungen von A-Z Verwaltung im Rathaus Online-Service Karriere und Ausbildung Bürgeramt Wahlen
Navigation
Bürgerservice
Ehrenamt in einem Wahlvorstand Landtagswahl 2023 Wahlergebnisse aus Neu-Isenburg (Historie)
Navigation
Bürgerservice
Wahlergebnisse Europawahlen Wahlergebnisse Bundestagswahlen Wahlergebnisse Landtagswahlen Wahlergebnisse Kommunalwahlen Wahlergebnisse Bürgermeister/in Wahlergebnisse Ausländerbeirat
Nächste Wahltermine Kontakt
Standesamt Kommunalpolitik Haushalt Stadtwerke DLB GeWoBau Abfallkalender Feuerwehr Intranet Anmeldung

Stadtverordnetenvorsteherin

In der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl wählten die 45 Stadtverordneten aus ihrer Mitte für die 18. Wahlperiode die Stadtverordnete Christine Wagner zur Stadtverordnetenvorsteherin, die dieses höchste Amt der Stadt als erste Frau inne hat.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Vorbereitung der Plenarsitzungen
  • Erstellung der Ladung der Sitzungen
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Einhaltung der Geschäftsordnung
  • Ausübung des Haus – und Ordnungsrechts
  • Vertretung der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Magistrat und in der Öffentlichkeit
  • Pflege von Kontakten zu den Bürgern, Institutionen, Kirchen und Vereinen
  • Einberufung und Leitung der Bürgerversammlungen
  • Aushändigung der Ernennungsurkunden sowie Amtseinführung in das Amt des Bürgermeisters

Die Stadtverordnetenvorsteherin ist bei der Amtsführung zur Neutralität verpflichtet, sie darf also keine Fraktion bevorzugen oder benachteiligen. Wenn sie sich selbst an der Diskussion beteiligen möchte, muss sie für diese Zeit die Sitzungsleitung an eine / einen seiner Stellvertreter abgeben.