Leben
Kultur & Freizeit
Wirtschaft
Bürgerservice
Navigation
Leben und Wohnen
Online Anmeldeverfahren Kinderbetreuung Kinder & Jugend Schulen Frauen Senioren Integration Gesundheit Glaubensgemeinschaften Klima und Energie Umwelt und Natur Stadt und Geschichte Bauen und Verkehr Ehrenamt
Navigation
Kultur und Freizeit
Kultur und Kunst Veranstaltungskalender Hugenottenhalle Bürgerhaus Zeppelinheim Stadtteilzentrum West Museen Stadtbibliothek Sehenswürdigkeiten & Stadtführungen Sport Vereine Gastronomie Hotels Fairtrade & Einkaufen
Navigation
Bürgerservice
Stellenangebote Rathauspresse Adressen von A-Z Dienstleistungen von A-Z Verwaltung im Rathaus Online-Service Karriere und Ausbildung Bürgeramt Wahlen
Navigation
Bürgerservice
Schöffenwahl 2023 Ehrenamt in einem Wahlvorstand Wahlergebnisse aus Neu-Isenburg (Historie)
Navigation
Bürgerservice
Wahlergebnisse Europawahlen Wahlergebnisse Bundestagswahlen Wahlergebnisse Landtagswahlen Wahlergebnisse Kommunalwahlen Wahlergebnisse Bürgermeister/in Wahlergebnisse Ausländerbeirat
Nächste Wahltermine Kontakt
Standesamt Kommunalpolitik Haushalt Stadtwerke DLB GeWoBau Abfallkalender Feuerwehr Intranet Anmeldung

Bewohnerparkausweis

Online-Antrag und -Verlängerung

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie online beantragen, verlängern oder ändern und bequem online bezahlen (ePayment). Nach der Online-Zahlung drucken Sie Ihren Bewohnerparkausweis gleich zu Hause aus (Print-at-home-Funktion). Nach Beendigung der Transaktion erhalten Sie den Link zu Ihrem Bewohnerparkausweis, damit Sie ihn bei Bedarf erneut ausdrucken können. 

     

Falls Sie für Ihre Online-Beantragung zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil 1) können Sie gerne die erforderlichen Unterlagen über das Antragsportal hochladen.

Weitere

Downloads


Hinweise
Voraussetzungen für die Erteilung einer Sonderparkberechtigung für Bewohner sind:

  1. Der Bewohner muss in dem betroffenen Bewohnerparkbereich seinen amtlichen Hauptwohnsitz haben.
  2. Das Kraftfahrzeug muss auf den Antragsteller als Halter zugelassen sein oder von ihm dauernd genutzt werden. Letzteres ist durch schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zu belegen.
  3. Je Bewohner wird nur eine Sonderparkberechtigung erteilt.
  4. Änderungen (z.B. Wohnungswechsel, Fahrzeugwechsel) sind der ausstellenden Behörde unverzüglich mitzuteilen und der Bewohnerparkausweis zurückzugeben.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines Parkausweises beträgt pro Jahr derzeit 15,00 Euro. Findet während der Ausstellungsdauer ein Fahrzeugwechsel statt, wird der Parkausweis gebührenfrei umgeschrieben.

Telefonischer Kontakt: 06102 - 241 328