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Regionaltangente West – Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren Süd 1

Stadtverordnetenversammlung liegt Stellungnahme der Stadt zur Beschlussfassung vor

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt die Stellungnahme für den Planfeststellungsabschnitt Süd 1 „Regionaltangente West“ zur Beschlussfassung vor.

„Der Ausbau der Regionaltangente West wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Im Rahmen des Planungsfeststellungsverfahrens Süd 1 geht es nun darum, die Belange der Stadt Neu-Isenburg bestmöglich zu berücksichtigen“, erläutert Bürgermeister Herbert Hunkel.

Der Planfeststellungsabschnitt Süd 1 führt von Kelsterbach bis Dreieich über den Bahnhof Neu-Isenburg. Südlich des S-Bahnhofs werden die Gleisanlagen der Deutschen Bahn unterquert und die Abzweigung nach Neu-Isenburg-Kernstadt gebaut. Neu-Isenburg ist sowohl durch den Eingriff am S-Bahnhof Neu-Isenburg (insbesondere der bestehende Park+Ride-Platz) als auch durch den Eingriff in den Wald insbesondere südlich der Kleingartenanlage Fischer-Lucius betroffen. Die wesentlichen Forderungen der Stadt Neu-Isenburg sind

  • Im Rahmen der Planung und Durchführung des Planfeststellungsabschnitts Süd 1 der geplanten Regionaltangente West soll am S-Bahnhof eine Mobilitätsstation errichtet werden. Die Stadt Neu-Isenburg rechnet jedoch mit einem höheren Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder als die RTW GmbH. Wie bereits in der Stellungnahme zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (am 21.3.2018) dargelegt, fordert die Stadt eine Mobilitätsstation mit bis zu 450 PKW- und mindestens 180 Fahrradabstellplätzen.
  • Ein weiteres wesentliches Thema betrifft die Radschnellwegeverbindung Frankfurt – Darmstadt, hier fordert die Stadt Neu-Isenburg eine sichere und für eine Radschnellverbindung geeignete Querungsmöglichkeit.
  • Hinsichtlich des Lärmschutzes für die Anwohner des Stadtquartier West fordert die Stadt Neu-Isenburg die Prüfung aktiver Lärmschutzmaßnahmen am Gleis, um einen möglichst optimalen Lärmschutz zu erreichen, der zusätzlich auch städtebauliche und gestalterische Belange berücksichtigt.
  • Hinsichtlich Fischer-Lucius wird gefordert, dass die Maßnahmen mit dem Kleingartenverein abgestimmt werden. Selbstverständlich ist der Lärmschutz auch während der Bauzeit zu gewährleisten.
  • Weiterhin ist während der Bauzeit auch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, z. B. in der Bahnhofstraße zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Baufelder in der Umgebung des Bahnhofs.

Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) des Planfeststellungsabschnitt Süd 1 (Kelsterbach-Stadion-Neu-Isenburg Bahnhof – Dreieich/Buchschlag) noch bis einschließlich 18. September 2019, im Rathaus Neu-Isenburg, Raum A 1.36 während der Dienststunden Mo, Di und Do von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Mi von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr; Fr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Planunterlagen über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik: „Presse“ ? Öffentliche Bekanntmachungen ? Verkehr ? Eisenbahnen“) und das UVP-Portal des Landes Hessen (https://www.uvp-verbund.de/startseite) zugänglich gemacht.

Insgesamt werden für den Bau der RTW vier Planfeststellungverfahren durchgeführt, eines für jeden Abschnitt (Nord, Mitte, Süd1 und Süd2).