Die Stadt und der Dienstleistungsbetrieb sorgen mit regelmäßigen Reinigungen der öffentlichen Flächen sowie zahlreichen Aufforderungen von Anliegern zur Straßenreinigung für Sauberkeit im Stadtgebiet Neu-Isenburg. Die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger auch gegenüber den Ämtern und dem DLB hierzu ist sehr positiv.
Neben den öffentlichen Flächen gibt es zahlreiche private Flächen, Gehwege und Straßen, für die die Reinigungspflicht bei den Haus– und Grundstückseigentümern liegt. Leider kommen einige nicht immer oder nur sehr unzureichend dieser Reinigungspflicht nach. „Als Isenburger Gemeinschaft sollten wir alle an einem Strang ziehen und gemeinsam für eine saubere Stadt sorgen“, appelliert Erster Stadtrat Stefan Schmitt und verweist darauf, dass die Stadt Hauseigentümer regelmäßig auf die Straßenreinigungspflicht der Stadt Neu-Isenburg hinweist. Geregelt ist diese in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Neu-Isenburg.
Zu reinigen sind alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage des Stadtkerns sowie der geschlossenen Ortslage der Stadtteile. Die Reinigungspflicht erstreckt sich vom Grundstück aus bis zum Ende des Gehwegrandes mit Straßenrinne bis zur Straßenmitte. In der Regel ist die Straße einmal in der Woche, spätestens am Samstag zu reinigen. Bei stärkerer Verschmutzung ist auch eine häufigere Reinigung der Straße erforderlich.