Die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffenwahl 2023 wurde verlängert. Bis zum 28. Februar 2023 können sich noch interessierte Bürgerinnen und Bürger für dieses Amt bewerben. Weitere Informationen auch unter https://www.schoeffenwahl.de/
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Neu-Isenburg mit Hauptwohnsitz wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber für die Amtszeit von 2024 bis 2028.
Die Bewerbungen sind zu richten an Magistrat der Stadt Neu-Isenburg, Fachbereich 10.1, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, E-Mail: wahlamt(at)stadt-neu-isenburg.de . Die Bewerbungsbögen sind im Bürgeramt sowie an der Information im Rathaus erhältlich. Weiterhin steht der Bewerbungsbogen auf der Internetseite unter
https://neu-isenburg.de/buergerservice/wahlen/schoeffenwahl-2023/bewerbungsformulare/
zur Verfügung.
Die Bewerbungen für die Jugendschöffenwahl werden von der Stadt Neu-Isenburg an den Jugendhilfeausschuss des Kreises Offenbach weitergeleitet. Die Stadtverordnetenversammlung wird in ihrer Sitzung über die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen beschließen.
Auch für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) werden noch Bürgerinnen und Bürger gesucht. Hier endet die Bewerbungsfrist am 30. April 2023. Die Bewerbungen sind ebenfalls zu richten an den Magistrat der Stadt Neu-Isenburg, Fachbereich 10.1., Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, E-Mail: wahlamt(at)stadt-neu-isenburg.de .