Ab dem 1. März 2023 treten mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) die vom Bund beschlossenen Energiepreisbremsen in Kraft. Sie sollen die deutlich gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmepreise abfedern und Bürgerinnen und Bürger von den hohen Energiekosten entlasten.
Die Preisbremsen bedeuten – vereinfacht gesagt –, dass private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe ab dem 1. Januar 2023 für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis zahlen. Dieser liegt für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Gas bei 12 Cent pro kWh und für Fernwärme bei 9,5 Cent pro kWh. Wer mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis.
Die Preisbremsen wirken sich jedoch nur auf einen Teil der Kunden der Stadtwerke Neu-Isenburg aus. Sie betreffen alle Wärmekunden, all diejenigen Gaskunden, deren alter Vertrag am 31.12.2022 geendet hat, sowie überwiegend gewerbliche Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh. Bei allen anderen Stromkunden greift die Preisbremse nicht, da die Strompreise der Stadtwerke Neu-Isenburg unterhalb des Preisdeckels liegen.
Um die Kunden über das gesetzlich vorgeschriebene Vorgehen bei der Umsetzung der Preisbremsen sowie über die neuen Abschläge zu informieren, verschicken die Stadtwerke im Vorfeld der Jahresverbrauchsabrechnungen für 2022 ein Schreiben an alle Kunden, bei denen die Preisbremsen Anwendung finden.
„Mit der Soforthilfe haben wir im Dezember 2022 bereits eines der Entlastungspakete der Bundesregierung erfolgreich umgesetzt. Die Entlastungen sind pünktlich bei allen Gas- und Wärmekunden angekommen. Nun gehen wir mit den Energiepreisbremsen den zweiten Schritt an“, sagt Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg. „Auch diese werden wir selbstverständlich exakt nach den gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Das vom Gesetzgeber festgelegte Vorgehen ist jedoch nicht so kundenfreundlich, wie wir es uns gewünscht hätten. Dennoch setzen wir alles daran, unsere Kunden so unkompliziert und transparent wie möglich über die Umsetzung der Preisbremsen zu informieren.“
Für die Kunden, die von den Entlastungen durch die Preisbremsen profitieren, sieht die Umsetzung wie folgt aus: Anfang Februar 2023 verschicken die Stadtwerke Neu-Isenburg die Jahresverbrauchsabrechnung für 2022. Auf dieser ist auch der Gutschriftbetrag ausgewiesen, der sich aus der Soforthilfe im Dezember 2022 ergeben hat. Zusammen mit der Jahresverbrauchsabrechnung erhalten die Kunden außerdem ihre neuen Abschlagsbeträge auf Basis der aktuell gültigen Preise. „Die gesetzlichen Vorgaben erlauben es leider nicht, dass wir die Abschläge bei denjenigen Kunden, bei denen die Preisbremsen greifen, schon zu diesem Zeitpunkt reduzieren“, fügt Reineke erklärend hinzu.
Kurz darauf erhalten die von den Preisbremsen betroffenen Kunden ein weiteres Schreiben mit einem aktualisierten Abschlagsplan, der sich aus den ab dem 1. März gültigen Preisbremsen ergibt. Dieser Abschlagsplan ist die Basis für die zukünftigen Abschlagszahlungen der Kunden sowie gegebenenfalls für die Anpassung der Daueraufträge. Kunden, die ihre Abschläge an die Stadtwerke per Lastschriftmandat zahlen, müssen nicht aktiv werden. Der Entlastungsbetrag wird in diesem Fall automatisch durch die Stadtwerke Neu-Isenburg berücksichtigt.
Obwohl die Preisbremsen erst zum 1. März 2023 formell in Kraft treten, profitieren Kunden der Stadtwerke rückwirkend vom vollen Entlastungsbetrag. Somit wird zwar Ende Februar noch der reguläre Abschlag gemäß erstem Abschlagsplan fällig. Im März erfolgt dann jedoch eine Verrechnung und der Abschlag fällt deutlich geringer aus. Ab April bleiben die Abschlagsbeträge dann stabil und liegen in der Höhe zwischen dem Februar- und dem März-Abschlag.
Weitere Informationen zu den Preisbremsen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwk.de sowie auf der Homepage der Stadtwerke Neu-Isenburg unter www.swni.de zu finden.
Bei offenen Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung oder zu den Abschlägen können sich Kundinnen und Kunden wie immer gerne an das Kundenmanagement der Stadtwerke wenden. Das Kundenzentrum ist telefonisch unter 06102 246-199 oder per E-Mail unter kundenmanagement(at)swni.de erreichbar. Bei individuellen und komplexen Anliegen können sich Kunden auch einfach und schnell per Video-Chat beraten lassen. Termine für die Videoberatung können auf der Webseite der Stadtwerke unter dem Menüpunkt „Unsere Videoberatung“ gebucht werden.