Die Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg zum Entwurf des neuen Nahverkehrsplanes (2022ff) für den Kreis Offenbach wurde der Stadtverordnetenversammlung am 28. September zur Beschlussfassung vorgelegt.
Alle fünf Jahre passt die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) dieses Planungsinstrument für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an, um dem geänderten Mobilitätsbedarf Rechnung zu tragen. Zahlreiche Akteure sind in das umfangreiche Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren eingebunden.
Die Stadt Neu-Isenburg begrüßt die Einrichtung einer neuen Expresslinie zwischen den Städten Egelsbach und Frankfurt Niederrad (entlang der ehemaligen B-3 Achse) sowie die geplanten Taktverdichtungen für die Linien 551 und 653. In der Stellungnahme zum Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) des RMV hat die Stadt Neu-Isenburg bereits auf die Dringlichkeit der Realisierung der vorgesehenen Anbindung des Flughafens durch die Linien S 7 (Riedbahn) und RE 70 hingewiesen.
Verbesserungsbedarf wird hinsichtlich des Bedienungsangebots der Straßenbahnendhaltestelle und für das On-Demand-Angebot „Hopper“ gesehen. Beispielsweise sind die Mindeststandards für den Hopper eindeutig festzulegen, insbesondere hinsichtlich des emissionsfreien Antriebs und der Barrierefreiheit. Darüber hinaus sollte der Hopper auch in den Hauptverkehrszeiten zum Einsatz kommen. „Die Anbindung der Straßenbahnendhaltestelle im 15 Minuten Takt ist aus Sicht der Stadt Neu-Isenburg eine wichtige und sinnvolle Maßnahme und sollte in das Maßnahmenkonzept mit aufgenommen werden“, so Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Die von den Stadtwerken geplante Optimierung der Stadtbuslinien im Stadtbusverkehr muss noch im Nahverkehrsplan berücksichtigt werden.
Ein großer Abstimmungs- und Klärungsbedarf wird hinsichtlich der Finanzierung und der Zuständigkeiten gesehen, wenn die kvgOF zu einer Mobilitätsgesellschaft umgewandelt werden soll. Eine Erhöhung der Kreisumlage zur Finanzierung der zahlreichen geplanten Maßnahmen und Projekte im ÖPNV wird abgelehnt. „Wir fordern stattdessen, alternative Fördermöglichkeiten auf der Bundes- und Landesebene zu suchen“, so Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.
Fragen der Zuständigkeit und Finanzierung sieht die Stadt Neu-Isenburg auch beim Bau von Mobilitätsstationen. Nach der Auffassung der Stadt Neu-Isenburg liegt die Zuständigkeit für den Bau von Mobilitätsstationen nicht zwangsläufig bei den Kommunen.
Im Zuge der Realisierung der RTW ist der Bau von zwei Mobilitätsstationen, an dem Haltepunkt „S-Bahnhof Neu-Isenburg“ (West) und an der zukünftigen Endhaltestelle in Höhe des Neubaugebietes „Birkengewann“ am östlichen Stadteingang beabsichtigt.
„Mit unseren Kritikpunkten wollen wir dazu beitragen, den Öffentlichen Nahverkehr im Kreis Offenbach klima- und nutzerfreundlicher zu gestalten. So können wir gemeinsam ein attraktives Angebot für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, mit gut getakteten und für die Kommunen finanzierbaren Busverkehren,“ sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein.