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Geänderte Vorfahrtsregel Lessingstraße/ Schulgasse/ Ecke Ludwigstraße

Ab sofort, 5. Mai, gilt am Knotenpunkt Lessingstraße/Schulgasse/Ecke Ludwigstraße eine geänderte Vorfahrtsregelung. Eine entsprechende Beschilderung (Achtung: Vorfahrt) wurde aufgestellt und Haltelinien wurden markiert.

Der Verkehr, der aus der Ludwigstraße kommt, hat Vorfahrt. Die Verkehrsteilnehmenden, die von der Lessingstraße bzw. Schulgasse kommen, müssen warten.

Die Fahrradstraße in der Ludwigstraße und in der Luisenstraße wird nach und nach fertigstellt. Es gelten dann die entsprechenden neuen Regeln für Fahrradstraßen.

Alle Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, in der Anfangsphase der neuen Fahrradstraße besondere Rücksicht aufeinander zu nehmen. In den ersten Wochen sollte besonders aufmerksam auf die neuen Vorfahrtsregeln geachtet werden. Insbesondere auf den Radverkehr, der auf der Fahrradstraße in Süd-Nord Richtung fährt.

Die Vorfahrt im Bereich der Ludwigstraße/ Kirchstraße, Ludwigstraße/ Schulgasse/ Lessingstraße sowie in der Luisenstraße/ Adolf-Bauer-Straße und Luisenstraße/ Schützenstraße hat sich geändert und wurde mit entsprechenden Verkehrsschildern und Markierungen gekennzeichnet.

Verkehrsregeln in der Fahrradstraße

  • Der Kfz-Verkehr darf die Fahrradstraße befahren, wenn sie durch ein Zusatzschild freigegeben ist.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Wenn es die Situation erfordert, muss der Kfz-Verkehr seine Geschwindigkeit dem Radverkehr anpassen und ggf. weiter verringern.
  • Parkregelungen gelten nach StVO.
  • Es gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften und Vorfahrtsregeln.
  • Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen nebeneinander fahren 
  • In der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße müssen die Radfahrenden nicht absteigen, allerdings sollte das Tempo angemessen sein, der Fußverkehr darf nicht gefährdet werden. Während des Wochenmarktes muss allerdings immer abgestiegen werden.