Am 8. Oktober findet die Wahl zum 21. Landtag in Hessen statt. Die Stadt Neu-Isenburg gehört zu dem Landtagswahlkreis 44 - Offenbach-Land I, zu dem auch die Städte Dreieich und Langen sowie die Gemeinde Egelsbach gehören. Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d. h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste.
Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.
Bei der Sitzverteilung werden nur solche Landeslisten berücksichtigt, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben (Sperrklausel).
Briefwahl/Wahlscheinantrag
Seit dem 28. August 2023 ist das Wahlamt geöffnet und seit diesem Tag ist auch die Briefwahl möglich. Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten bis zum 17. September zu. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, am Wahltag nicht wählen zu können (spätester Termin für die Wahlberechtigten, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden). In der Wahlbenachrichtigung sind der zuständige Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Diese können schriftlich oder persönlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail als gewahrt.
Der Antrag muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift enthalten. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig. Das Wahlamt weist insbesondere auch auf die Möglichkeit des Online-Antrags hin, der über die Webseite der Stadt Neu-Isenburg unter www.neu-isenburg.de/buergerservice/wahlen/landtagswahl-2023/ gestellt werden kann.
Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 8. Oktober 2023, 18:00 Uhr, wieder beim Wahlamt (im Rathaus) eingegangen sein, damit sie noch bei der Stimmenermittlung berücksichtigt werden können.
Öffnungszeiten Wahlamt Rathaus
(EG rechts der Beschilderung folgen):
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Wahlamt Stadt Neu-Isenburg
Kontaktdaten: Telefon: 06102 241-561
E-Mail: Wahlamt(at)stadt-neu-isenburg.de