Auch die Stadt Neu-Isenburg bereitet die Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vor. Hierfür werden Personen der Stadt Neu-Isenburg gesucht, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes gleichberechtigt mit hauptamtlichen Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Indem sie ohne juristische Vorkenntnisse, aber mit Alltagserfahrungen und dem oft genannten "gesunden Menschenverstand" an die Verhandlungen herangehen, tragen Schöffinnen und Schöffen erheblich dazu bei, dass Urteile wirklich im Namen des Volkes gesprochen werden. Damit sind Schöffinnen und Schöffen maßgeblich an der Ausübung demokratischer Prozesse beteiligt.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Neu-Isenburg mit Hauptwohnsitz wohnen und am 01. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für dieses Amt bewerben. Weitere Informationen auch unter https://www.schoeffenwahl.de/
BEWERBUNG
Für das Amt eines Jugendschöffen, einer Jugendschöffin
Bewerbung bis zum 21. Februar 2023, Magistrat der Stadt Neu-Isenburg,
Fachbereich 10.1, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg,
E-Mail: wahlamt@stadt-neu-isenburg.de
Für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
Bewerbungen bis zum 07. März 2023 an den Magistrat der Stadt Neu-Isenburg, Fachbereich 10.1., Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg,
E-Mail: wahlamt@stadt-neu-isenburg.de
Die Bewerbungsbögen erhalten Sie im Bürgeramt sowie an der Information im Rathaus. Weiterhin steht der Bewerbungsbogen auf der Internetseite unter
https://neu-isenburg.de/buergerservice/wahlen/schoeffenwahl-2023/bewerbungsformulare/
zur Verfügung.
Die Bewerbungen für die Jugendschöffenwahl werden von der Stadt Neu-Isenburg an den Jugendhilfeausschuss des Kreises Offenbach weitergeleitet. Die Stadtverordnetenversammlung wird in ihrer Sitzung über die Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen beschließen.