Schiedsamt
Die Schiedspersonen sind Günther Marx (Schiedsmann) und Hans-Joachim Winkler (stellvertretender Schiedsmann).
Die Termine des Schiedsamts werden nach telefonischer Absprache unter der Telefonummer 06102 - 2410 oder per E-Mail schiedsamt(at)stadt-neu-isenburg.de vergeben und finden im Rathaus, Hugenottenallee 53, oder vor Ort statt.
Aufgaben des Schiedsamtes
Ohne den Versuch einen Streit über ein Schiedsgericht zu schlichten, ist keine Klage vor Gericht möglich. Eine Schiedsperson verhängt keine Strafen, sondern gibt Empfehlungen. Beispielsweise kann sie einen Schadensausgleich oder auch eine Entschuldigung vorschlagen. Bundesweit liegt die Schlichtungsquote bei durchschnittlich 50 Prozent. So ist es auch in Neu-Isenburg.
Damit werden nicht nur die Gerichte entlastet, sondern auch die Gebühren für die Klagenden und Beklagten niedrig gehalten. Um die 50 Euro Gebühren fallen in der Regel beim Schiedsgericht an. Die Gerichtskosten betragen schnell das Zehnfache. Die Gebühren werden vom Antragstellenden getragen, eine Teilung der Kosten kann bei der Verhandlung beschlossen werden, wenn die Gegenseite einverstanden ist.