Briefwahl
Informationen zur Briefwahl in Neu-Isenburg
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht entweder im Wahllokal (Urnenwahl) oder durch Briefwahl ausüben.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Wahlamt durchführen. Um die Stimme per Briefwahl abgeben zu können, benötigen Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Briefwahl zur Verfügung.
Für die Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen am 14.03.2021 können Sie bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen.
Sie haben in Neu-Isenburg folgende Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Briefwahlunterlagen kontaktlos/ohne Vorsprache nach Hause geschickt bekommen
(Empfehlung)
oder
- Antragsformular (PDF, hier zum Download)
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- formloser Antrag
unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an
Wahlamt, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg,
Telefax: 241-241,
E-Mail: briefwahl(at)stadt-neu-isenburg.de senden
Briefwahlunterlagen im Wahlamt persönlich zum Mitnehmen beantragen oder vor Ort wählen
Wo?
Wahlamt, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg.
(Hinweis: Im Bürgeramt wird aufgrund der Corona-Pandemie kein Wahlamt eingerichtet)
Das Wahlamt im Rathaus hat ab dem 01. Februar 2021 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
- Ausweisdokument mitbringen!
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine Mund-Nasen-Bedeckung!
- Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
ACHTUNG: Nachdem Sie gewählt haben, muss Ihr orangefarbener Wahlbrief mit den Wahlunterlagen bis 14.03.2021, 18 Uhr beim Wahlamt sein!