Landtagswahl 2023
Allgemeine Informationen
Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Die Stadt Neu-Isenburg gehört zum Landtagswahlkreis 44 - Offenbach-Land I, zu dem auch die Städte Dreieich und Langen sowie die Gemeinde Egelsbach gehören.
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.
Bei der Sitzverteilung werden nur solche Landeslisten berücksichtigt, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben (Sperrklausel).
Weite Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters.
Öffnungszeiten des Wahlamtes zur Landtagswahl
Rathaus, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
EG, links (im Bereich Standesamt)
Montag | von 08:30 – 16:30 Uhr |
Mittwoch | von 08:30 – 17:00 Uhr |
Freitag | von 08:30 – 12:00 Uhr |