Briefwahl / Wahlscheinantrag
Sie können Ihre Stimme zur Landtagswahl am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder, wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, mit diesem in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 44 oder per Briefwahl abgeben.
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen sie zuvor einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen.
Sie können diese Unterlagen bequem und sicher online beantragen (hierzu benötigen Sie Ihre Wahlbenachritigung). Das Online-Portal zur Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen wird am 28.08.2023 an dieser Stelle freigeschaltet und verfügt über eine gesicherte Verbindung.
Darüber hinaus können sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mittels des auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (diese geht bis spätestens 17.09.2023 zu) postalisch oder persönlich im Wahlamt der Stadt Neu-Isenburg, Rathaus, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg, beantragen.
Es genügt auch ein formloser Antrag per Post (Anschrift s. oben) oder per E-Mail an briefwahl(at)stadt-neu-isenburg.de, der auch schon vor dem 28.08.2023 gestellt werden kann. Geben Sie in diesen Fällen bitte neben Ihrem vollständigen Namen und Vornamen auch das Geburtstdatum und den Geburtsort an. Bedenken Sie bitte, dass E-Mails beim Versand über unterschiedliche Knotenpunkte im Web zum Empfänger oder der Empfängerin weitergeleitet werden und diese daher nicht unbedingt verschlüsselt sind.
Öffnungszeiten des Wahlamtes zur Landtagswahl
Rathaus, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
EG, links (im Bereich Standesamt)
Montag Dienstag Donnerstag | von 08:30 – 16:30 Uhr |
Mittwoch | von 08:30 – 17:00 Uhr |
Frreitag | von 08:30 – 12:00 Uhr |