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Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind

  • alle Deutschen,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat.

 

Wie können Sie Ihre Stimme abgeben

Alle  Wahlberechtigten  erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung und werden über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert. mit dieser Wahlbenachrichtigung erhalten sie auch die Anschrift des Wahllikals, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können. Vor dem Wahltag besteht die Möglichkeit das Wählerverzeichnis einzusehen, es wird im Wahlamt der Stadt Neu-Isenburg im Zeitraum 18. bis 22. September 2023 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Sollten Personen nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, aber glauben wahlberechtigt zu sein, besteht die Möglichkeit, die Eintragung ergänzen zu lassen. Auch falsche oder unvollständige Angaben im Wählerverzeichnis können berichtigt werden. Ein Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Sie können durch Stimmabgabe im Wahllokal oder durch Briefeahl an der Wahl teilnehmen.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr zugeordnetes Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale befinden sich in der Regel in der Nähe Ihrer Wohnung. Bringen Sie der Einfachheit halber zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Zusätzlich soll auch der Personalausweis oder der Reisepass bereitgehalten werden, da der Wahlvorstand deren Vorlage verlangen kann.

Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es auch möglich, im zugeordneten Wahllokal ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen und einen amtlichen Ausweis bereithalten.

Sollte Ihnen eine Stimmabgabe in ihrem „zuständigen“ Wahllokal am Wahltag nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit, vor dem Wahltag einen Wahlschein zu beantragen und die Stimmen in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises oder mittels Briefwahl abzugeben. Weitere Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins oder zur Wahlteilnahme im Wege der Briefwahl finden sie unter "Briefwahl / Wahlscheinantrag".