Schöffenwahl 2023 - Bewerbungen jetzt einreichen
Die Amtszeit der derzeitigen Schöffinnen und Schöffen endet im Dezember 2023. Daher werden neue Bewerberinnen und Bewerber für dieses Ehrenamt gesucht.
Bewerbungen werden ab sofort angenommen und sollen
- für die Bewerbung als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe (Jugendstrafsachen) bis spätestens 31. März 2023
- für die Bewerbung als Schöffin oder Schöffe in allgemeinen Strafsachen bis spätestens 30. April 2023
bei dem Magistrat der Stadt Neu-Isenburg unter Verwendung eines Bewerbungsformulars eingereicht werden.
Was macht ein Schöffe?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.
Indem sie ohne juristische Vorkenntnisse, aber mit Alltagserfahrungen und dem oft genannten "gesunden Menschenverstand" an die Verhandlungen herangehen, tragen Schöffinnen und Schöffen erheblich dazu bei, dass Urteile wirklich im Namen des Volkes gesprochen werden.
Wer kann Schöffe werden?
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Neu-Isenburg mit Hauptwohnsitz wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.
Nicht zugelassen sind Polizeivollzugsbeamte und ähnliche Berufsgruppen.
Jugendschöffen
Außerdem werden auch Jugendschöffen gesucht werden. Diese wirken aktiv in Jugendgerichtsverfahren mit. Die Voraussetzungen sind hier die gleichen wie für die Bewerbung um ein Schöffenamt am Amts- oder Landgericht, allerdings sollte man zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Information und Bewerbung
Nähere Informationen über die Schöffentätigkeit, die Voraussetzungen, die Anzahl der Einsätze und zu vielen Fragen aus der Praxis sind im Internet unter www.schoeffenwahl.de abrufbar.
Bitte senden Sie Ihre
- Bewerbung für das Amt eines Jugendschöffen, einer Jugendschöffin bis zum 31. März 2023,
- Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2023
an den
Magistrat der Stadt Neu-Isenburg
Fachbereich 10.1.
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: wahlamt(at)stadt-neu-isenburg.de
Den Bewerbungsbogen erhalten Sie im Bürgeramt sowie an der Information im Rathaus. Weiterhin steht Ihnen der Bewerbungsbogen hier zur Verfügung.