Briefwahl
Allgemeine Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht entweder im Wahllokal (Urnenwahl) oder durch Briefwahl ausüben.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Wahlamt durchführen. Um die Stimme per Briefwahl abgeben zu können, benötigen Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Briefwahl zur Verfügung.
Für die am 10. Oktober 2021 stattfindende Stichwahl der Wahl des Bürgermeisters und der Wahl des Landrats können Sie bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen. Sofern sie mit dem Antrag zur Direktwahl am 26.09.2021 bereits Briefwahl für die Stichwahl mit beantragt haben, erhalten sie automatisch neue Briefwahlunterlagen. Im Zweifel fragen sie bitte im Wahlamt nach oder beantragen Sie neu.
Da für die Wahlen unterschiedliche Wahlberechtigungen bestehen, erhalten die Wähler die Briefwahlunterlagen nur für die Wahl(en), für die sie wahlberechtigt sind.
Öffnungszeiten des Wahlamtes bis zum Stichwahltag:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 18:00 Uhr
Samstag, den 02.10.2021, von 09:00 bis 14:00 Uhr
Am Wahlwochenende:
Freitag, den 08.10.2021 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, den 09.10.2021 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag, 10.10.2021 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Folgende Möglichkeiten bestehen für die Beantragung der Briefwahl
oder
- Antragsformular (PDF, hier zum Download)
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- formloser Antrag
unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an
Wahlamt, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg,
Telefax: 241-241,
E-Mail: briefwahl(at)stadt-neu-isenburg.de senden
Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragen oder vor Ort wählen
Wo?
Wahlamt, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg.
(Hinweis: Im Bürgeramt ist aufgrund der Corona-Pandemie kein Wahlamt eingerichtet)
Bitte beachten Sie:
- Ausweisdokument mitbringen!
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung!
- Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln!
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.