Wahlsystem
Die Amtszeit der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Neu-Isenburg beträgt sechs Jahre. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet frühestens am zweiten, spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen mit den meisten erhaltenen Stimmen statt.
Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters endet am 10. April 2022. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Tag der nächsten Direktwahl für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Neu-Isenburg auf den 26. Spetember 2021 und den Tag einer evtl. notwendig werdenden Stichwahl auf den 10. Oktober 2021 festgelegt.