Wahlberechtigungen
Am 26. September 2021 finden in der Stadt Neu-Isenburg mehrere Wahlen gleichzeitig statt, für die unterschiedliche Wahlberechtigungen bestehen.
Nachstehend finden Sie Hinweise zu den Wahlberechtigungen. Sofern Sie Briefwahl beantragen, erhalten Sie Briefwahlunterlagen für die Wahlen oder die Wahl für die Sie wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigung zur Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ist der 15. August 2021 (42. Tag vor dem Wahltag). Weitere Informationen, auch für im Ausland lebende Deutsche, finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de.
Wahlberechtigung zur Direktwahl der des Bürgermeisters
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (15. August 2021) in der Stadt Neu-Isenburg ihren Wohnsitz haben. Unionsbürger*innen sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu den Direktwahlen wahlberechtigt.
Wahlberechtigung zur Direktwahl des Landrates
Wahlberechtigt sind auch hier grundsätzliche alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (15. August 2021) im Kreis Offenbach ihren Wohnsitz haben. Unionsbürger*innen sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu den Direktwahlen wahlberechtigt.