Stadt Neu Isenburg

Stadt Neu-Isenburg

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag im Rahmen einer vorgezogenen Bundestagswahl gewählt.

Bei einer vorgezogenen Bundestagswahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung verkürzt. Der Zeitraum für die Briefwahl wird voraussichtlich auf zwei Wochen vor dem Wahltag begrenzt sein. In diesen Zeitraum fallen sowohl der Versand der Wahlunterlagen als auch deren Rücksendung. Daher wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, nach Möglichkeit am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal zu wählen.

Die Stadt Neu-Isenburg ist bereits seit Dezember intensiv mit der Organisation der Wahl beschäftigt. Ein wichtiger Bestandteil einer Wahl sind die zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 24 allgemeinen Wahlbezirke und die acht Briefwahlvorstände. Insgesamt werden am Wahltag rund 290 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig sein.  Die Wahlvorstände sind bereits alle vollständig besetzt. In diesem Jahr haben sich erstmals seit vielen Jahren wieder deutlich mehr ehrenamtliche Helfer/innen gemeldet, als tatsächlich eingesetzt werden können.

Wahlbenachrichtigung 

Bis spätestens 2. Februar 2025 erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung. Wer diese bis dahin nicht erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und klären, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich auch ein Formular, mit dem Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Diese können aber auch bereits formlos gestellt werden. Bitte geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsjahr an.

Briefwahl online beantragen

Zudem steht seit dem 13. Januar 2025 das Online-Portal zur Beantragung von Briefwahlunterlagen (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung. Aufgrund der Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen wird das Online-Portal jedoch bereits am 18. Februar 2025 wieder abgeschaltet.

Auf Grund der geänderten Fristen in Folge der vorgezogenen Bundestagswahl, können die Stimmzettel frühestens in der ersten Woche im Februar gedruckt werden. Für die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 bleiben damit letztlich nur etwa zwei Wochen In diesen Zeitraum fallen sowohl der Versand der Wahlunterlagen als auch deren Rücksendung. Daher wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, nach Möglichkeit am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal zu wählen.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet muss beachten, dass der Wahlbrief allerspätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem Wahlamt im Rathaus eingegangen sein muss, um noch für das Wahlergebnis ausgezählt zu werden. Daher müssen die Briefwahlunterlagen zügig ausgefüllt und zurückgesendet oder im Rathaus abgegeben werden.

Wer sich nicht sicher ist, ob der Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen per Post rechtzeitig im Wahlamt ankommt, auch die Briefwahl auch direkt im Wahlamt im Rathaus beantragen, unmittelbar ausfüllen und auch gleich wieder abgeben.

Informationen für Wahlhelfende - Die Bundeswahlleiterin (Öffnet in einem neuen Tab)

 

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