Seit der großen, gemeinsamen Reinigungsaktion Ende Mai in der Fußgängerzone, kennen viele Bürgerinnen und Bürger Abdelmajid El-Masaoudi, den Mann mit dem Gluttonsauger. Montags und mittwochs ist der Mitarbeiter vom DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR seitdem mit dem Gerät in der Fußgängerzone unterwegs. Der rein elektrisch betriebene, handgeführte Abfallsauger, kann Abfälle jeglicher Art aufnehmen - von Zigarettenstummeln über Hundekot bis hin zu Getränkeflaschen. Selbst kleinste Fugen und Ritzen stellen für den Sauger kein Problem dar.
Die Reinigungsaktion in der Fußgängerzone war aber auch deshalb ein Erfolg, weil viele Freiwillige mit anpackten. Zwei Tage lang wurde mit der Hilfe von 60 Schülerinnen und Schüler der Brüder-Grimm-Schule und der Goetheschule, der NABU Ortsgruppe Neu-Isenburg, der Wirtschaftsförderung der Stadt Neu-Isenburg, die City-Managerin Ingeborg Maria Lang und dem DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR der Bereich zwischen der Frankfurter Straße und der Waldstraße gereinigt.
Saubere Straßen liegen auch in der Verantwortung der Anwohner
Das Ergebnis wurde von allen Seiten gelobt, es zeigte wie eine Stadt aussehen kann, wenn sie sauber ist. Viele Anwohner, auch gerade in der Frankfurter Straße, haben schon die Bitte an die Stadt herangetragen, regelmäßig solche Aktionen zu organisieren. Die Stadt betont in diesem Zusammenhang, dass die Reinigungsaktion in der Fußgängerzone eine freiwillige Leistung war, es entbindet die Anlieger nicht von ihrer Straßenreinigungspflicht.
„Eine Stadt bleibt nur sauber, wenn alle mitmachen“, sagt Bürgermeister Dirk Gene Hagelstein, „Gluttonsauger, Infostände und gemeinsame Reinigungsaktionen helfen. Entscheidend ist jedoch das tägliche Verhalten jedes Einzelnen.“
Wie in vielen anderen Kommunen gibt es auch in Neu-Isenburg keine Straßenreinigungsgebühr. Die Straßenreinigungspflicht ist per Satzung auf die Anlieger übertragen. Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer von der Hauskante bis zur Straßenmitte laut Satzung einmal pro Woche reinigen müssen, auch Unkräuter müssen entfernt werden. Wer sich über die schmutzige Straße vor seiner Haustür ärgert, kann selbst zum Besen greifen oder seine Hausverwaltung fragen, wer für die Reinigung des Weges vor seinem Haus zuständig ist. Die Einhaltung des Hessischen Straßengesetzes sowie die Straßenreinigungssatzung werden kontrolliert und, wo nötig, auch kostenpflichtige Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Was ist zu reinigen?
Alle Straßen oder Gehwege die an das Grundstück grenzen müssen gereinigt werden, selbst wenn es vom Grundstück aus keinen direkten Zugang gibt. Die Reinigungspflicht umfasst auch Baumstreifen oder Baumscheiben. Das ist die Theorie, die Praxis sieht manchmal etwas anders aus. „Doch viele Neu-Isenburger machen dies nach alter Tradition auch vorbildlich“, berichten Erster Stadtrat Stefan Schmitt und Petra Klink, Vorstand DLB Dreieich und Neu-Isenburg AöR.
In Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen fahren regelmäßig die zwei Kehrmaschinen des DLB, da es für die Anlieger zu gefährlich ist, hier ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung nachzukommen. Der Gehweg ist hiervon ausgenommen. Auch bei Veranstaltungen und Festen wird von der Truppe des DLB anschließend oder währenddessen gereinigt.
Die aktuelle Fassung der derzeit gültigen Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Neu-Isenburg ist auf der Webseite der Stadt (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. Auf dieser Seite ist auch der aktuelle Bußgeldkatalog der Stadt Neu-Isenburg zu finden. Beispielsweise wird das Wegwerfen von Zigaretten mit einem Bußgeld von bis zu 75 Euro bestraft.